Seit 2009 ist das Neugeborenen-Hörscreening eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Jedes Kind hat in den ersten Lebenstagen Anspruch auf einen Hörtest um eine mögliche Hörstörung frühstmöglich zu erkennen und behandeln zu können. Dabei wird die Funktionsfähigkeit des Innenohres überprüft. Meist erfolgt dieser Hörtest noch in der Geburtsklinik.Die Messungen sind völlig schmerzfrei und unschädlich für Ihr Baby. Sollte der Test auffällig gewesen sein oder haben Sie nicht stationär entbunden, können Sie gerne in unserer Praxis einen Termin vereinbaren.

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